Sozialer Wohnungsbau: Bau eingefroren und Warteliste wächst
Über 50 000 Haushalte stehen auf der Warteliste für Sozialwohnungen in Brüssel, und das Einfrieren neuer Bauprogramme verschärft den Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Eingefrorene Mechanismen
Neues Bauprogramm für Sozialwohnungen
Die neuen Bauprojekte für Sozialwohnungen über die bereits festgelegten hinaus sind eingefroren. Die SLRB/BGHM kann keine neuen Projektaufrufe starten oder neue Bauprogramme genehmigen.
Aktualisierung der Mietregelung
Die geplanten Anpassungen des Brüsseler Mietrechtsrahmens (indikatives Mietpreisraster, Mietpreisregulierung) können nicht verabschiedet werden.
Investitionsplan SLRB/BGHM
Der Mehrjahresinvestitionsplan der SLRB/BGHM für die Sanierung und den Bau von Sozialwohnungen kann nicht erneuert oder erweitert werden.
Stadterneuerungsverträge
Die neuen Stadterneuerungsverträge, die den Bau bezahlbarer Wohnungen in benachteiligten Quartieren umfassen, können nicht gestartet werden.
Was weiterläuft
Verwaltung des bestehenden Sozialwohnungsbestands
Die 16 SISP (öffentliche Wohnungsbaugesellschaften) verwalten den bestehenden Sozialwohnungsbestand weiterhin: Wohnungszuweisung, laufende Instandhaltung, Mieteinzug.
Laufende Mietverträge
Die bestehenden Mietverträge, sowohl im sozialen als auch im privaten Sektor, bleiben gemäß der regionalen Gesetzgebung vollumfänglich in Kraft.
Auswirkungsindikatoren
50 000+
Haushalte auf der Warteliste für Sozialwohnungen
SLRB/BGHM
~40 000
Sozialwohnungen in der Region Brüssel
SLRB/BGHM
~7,3%
Anteil der Sozialwohnungen am Brüsseler Mietbestand
SLRB/BGHM
Wohnen, die Hauptsorge der Brüsseler
Das Wohnungswesen ist die Hauptsorge der Einwohner der Region Brüssel-Hauptstadt. Mit Mieten, die zu den höchsten in Belgien gehören, und einem strukturell unzureichenden Sozialwohnungsbestand ist die Brüsseler Wohnungskrise eine langjährige Herausforderung, die durch die aktuelle politische Krise verschärft wird.
Der Sektor hängt von mehreren regionalen Mechanismen ab: den Bauprogrammen für Sozialwohnungen unter der Leitung der SLRB/BGHM, der Mietreglementierung, dem Investitionsplan für die Sanierung des bestehenden Sozialbestands und den Stadterneuerungsverträgen, die bezahlbaren Wohnraum integrieren.
Seit dem 9. Juni 2024 kann die geschäftsführende Regionalregierung keine neuen strukturellen Entscheidungen für das Wohnungswesen mehr treffen.
Sozialwohnungsbau: das Angebot stagniert
Der Mechanismus
Die SLRB/BGHM (Brüsseler Regionale Wohnungsbaugesellschaft) koordiniert die regionale Sozialwohnungspolitik. Sie beaufsichtigt die 16 SISP (öffentliche Wohnungsbaugesellschaften), die etwa 40 000 Sozialwohnungen verwalten. Neue Bauprogramme werden auf regionaler Ebene beschlossen und finanziert.
Was blockiert ist
Mit über 50 000 Haushalten auf der Warteliste für Sozialwohnungen ist der Baubedarf enorm. Unter einer geschäftsführenden Regierung:
- Keine neuen Bauprogramme für Sozialwohnungen
- Keine neuen Grundstücke identifiziert oder erworben für den Bau
- Keine öffentlich-privaten Partnerschaften für gemischte Wohnprojekte
- Keine Überarbeitung der Zuweisungskriterien, um auf Notsituationen reagieren zu können
Die vor Juni 2024 bereits festgelegten Projekte gehen weiter, aber die Pipeline für neue Projekte ist leer.
Quelle: SLRB/BGHM, Jahresbericht 2024; Statistiken der Warteliste, 2025.
Mietreglementierung: der Status quo
Die Bedeutung
Brüssel ist die einzige belgische Region, in der die Frage der Mietpreisregulierung politisch diskutiert wurde. Das indikative Mietpreisraster, ein unverbindliches Referenzinstrument, sollte gestärkt werden. Der Brüsseler Mietrechtsrahmen bedurfte ebenfalls Anpassungen zum Schutz der Mieter vor steigenden Mieten.
Was ausgesetzt ist
- Keine Stärkung des indikativen Mietpreisrasters
- Keine Einführung eines verbindlichen Mechanismus zur Mietpreisregulierung
- Keine Anpassung der Gesetzgebung über Mietverträge für den Hauptwohnsitz
- Keine neuen Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Räumungen
Der Mietrechtsrahmen bleibt der von vor Juni 2024, ohne Anpassung an die Marktentwicklungen.
Quelle: Mietpreisobservatorium, Bericht 2024; Mietergewerkschaft, Analysen 2025.
Investitionsplan SLRB/BGHM: die Sanierung verlangsamt sich
Der Kontext
Der Brüsseler Sozialwohnungsbestand ist überaltert. Viele Wohnungen erfordern umfangreiche Sanierungsarbeiten: thermische Dämmung, Sicherheitsnormierung, Erneuerung technischer Anlagen. Der Mehrjahresinvestitionsplan der SLRB/BGHM sah ein ehrgeiziges Sanierungsprogramm vor.
Die Folgen
- Der Investitionsplan kann nicht erneuert oder erweitert werden
- Die Sanierungsbudgets sind auf die bereits genehmigten Mittel beschränkt
- Die Notfallreparaturen werden aufrechterhalten, aber schwere Sanierungen werden aufgeschoben
- Die Energieeffizienz des Sozialbestands stagniert, während die Energiekosten steigen
Die Mieter von Sozialwohnungen tragen die direkten Folgen dieses Einfrierens: schlecht gedämmte Wohnungen, hohe Energierechnungen, anhaltende Feuchtigkeitsprobleme.
Quelle: SLRB/BGHM, Investitionsplan 2020-2024 (abgelaufen); Berichte der SISP, 2024.
Stadterneuerungsverträge: die vergessenen Quartiere
Die Stadterneuerungsverträge sind ein wesentliches Instrument der Brüsseler Stadtpolitik. Sie ermöglichen die Revitalisierung benachteiligter Quartiere durch die Kombination von bezahlbarem Wohnungsbau, Sanierung öffentlicher Räume und Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen. Unter einer geschäftsführenden Regierung:
- Keine neuen Stadterneuerungsverträge
- Keine Finanzierung neuer Wohnprojekte in den Zielquartieren
- Keine verstärkte Koordination zwischen regionaler und kommunaler Ebene
- Keine strukturelle Antwort auf die Herausforderungen von Gentrifizierung und sozialer Durchmischung
Quelle: Perspective.brussels, Bilanz der Stadterneuerungsverträge, 2024.
Was weiterhin funktioniert
Verwaltung des bestehenden Bestands
Die 16 SISP verwalten die rund 40 000 bestehenden Sozialwohnungen weiterhin. Die Zuweisung freigewordener Wohnungen, die laufende Instandhaltung und der Mieteinzug gehen normal weiter.
Mietverträge
Die bestehenden Mietverträge, sowohl im sozialen als auch im privaten Sektor, bleiben vollumfänglich in Kraft. Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern werden durch die geschäftsführende Regierung nicht berührt.
Wohnbeihilfen
Die bereits bewilligten Wohnbeihilfen (Mietzuschuss) werden im Rahmen der bestehenden Budgets weiterhin ausgezahlt.
Auswirkungen vor Ort
Das Einfrieren der regionalen Mechanismen hat direkte menschliche Folgen:
- Wachsende Warteliste: die 50 000+ wartenden Haushalte sehen ihre Wohnperspektive weiter in die Ferne rücken
- Anhaltende Wohnungsnot: ohne Sanierung des Sozialbestands verbessern sich die Wohnbedingungen nicht
- Mietprekarität: ohne Anpassung der Reglementierung bleiben Mieter im Privatsektor Mietsteigerungen ausgesetzt
- Quartiere in Schwierigkeiten: ohne Stadterneuerungsverträge setzt sich die Verschlechterung bestimmter Quartiere fort
Ausblick
Das Wohnungswesen ist der Bereich, in dem die Brüsseler politische Krise die direktesten menschlichen Folgen hat. Jeder Monat ohne neue Bauprogramme bedeutet zusätzliche Wartejahre für die Haushalte auf der Warteliste für Sozialwohnungen.
Die nächste Regionalregierung wird das Wohnungswesen zur absoluten Priorität machen müssen: den sozialen Wohnungsbau wieder starten, den bestehenden Bestand sanieren, die Mietreglementierung anpassen und auf die Dringlichkeit der Brüsseler Wohnungsnot reagieren.
Hauptquellen: SLRB/BGHM, Jahresbericht 2024; Mietpreisobservatorium 2024; Mietergewerkschaft, Analysen 2025; Perspective.brussels, Bilanz der Stadterneuerung 2024.
Zurück zur Startseite — 7. Februar 2026
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