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Brussels Governance Monitor

Barrierefreiheit und Behinderung in Brüssel: Verkehr, Beschäftigung und Daten

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Brüssel zählt rund 23.100 Bezieher von Behindertenbeihilfen (FÖD, 2024). Die Verordnung zum Handistreaming (2016) schreibt die systematische Berücksichtigung von Behinderungen vor. Die RPE (DPR) erwähnt das Handistreaming einmal, ohne eigenen Abschnitt oder bezifferte Zielvorgabe.

Geschätztes Budget

~5,86M EUR (Mobilitätshilfen Iriscare 2024) + Finanzierung ETA COCOF/Phare (nicht veröffentlicht)

Kennzahlen

~23 100(9,1 % landesweit)

Bezieher von ARR/AI in Brüssel

14 490

Europäische Behindertenausweise (Brüssel)

55/69

U-Bahn-Stationen mit Aufzügen

~1 450

Beschäftigte in ETA

5,86M EUR

Mobilitätshilfen (Ausgaben)

7/19

Gemeinden, die das Behindertenquotum erreichen (2,5 %)

0,88 – 1,6 %

Behindertenanteil GDOB (Quote: 2 %)

Warnungen

  • Europäischer Behindertenausweis in der gesamten EU verpflichtend (Richtlinie 2024/2841)28. Juni 2028
  • Europäischer Barrierefreiheitsakt (EAA 2019/882) in Kraft — Sanktionen bis zu 200.000 EUR28. Juni 2025

Beteiligte Akteure

Iriscare (CEAH, Mobilitätshilfen, Europäischer Ausweis)COCOF / Dienst PhareFÖD Soziale Sicherheit / GD HANSTIBBrüssel MobilitätUNIACAWaBFebrap (Verband der ETA)

Schlüsseldaten

Im Jahr 2024 zählte Belgien 253.866 Bezieher von Behindertenbeihilfen (Einkommensersatzbeihilfe und/oder Eingliederungsbeihilfe), das entspricht 2,7 % der Bevölkerung ab 18 Jahren. Die Region Brüssel macht 9,1 % dieser Gesamtzahl aus, also rund 23.100 Personen.

Die Zahl der Bezieher steigt kontinuierlich: +4,7 % gegenüber 2023 (242.454). Unter ihnen sind 52,4 % Frauen und 47,3 % sind 55 Jahre oder älter. Die durchschnittliche monatliche Beihilfe beträgt 934 EUR (laufende Preise, 2024).

Im Jahr 2024 wurden 163.337 Anträge bei der GD Personen mit Behinderung (GD HAN) registriert, ein Anstieg von 17,2 % gegenüber 2021.

Das Zentrum für Autonomie- und Behinderungsbewertung (CEAH) von Iriscare hat im Jahr 2025 9.406 neue Anträge bearbeitet. Iriscare hat 14.490 Europäische Behindertenausweise an Brüsseler versandt (6.320 im Jahr 2024, 5.871 im Jahr 2025).

Abdeckung in der RPE (DPR)

Die Regionale Politikerklärung (RPE/DPR) vom 13. Februar 2026 erwähnt das Handistreaming ein einziges Mal, im übergreifenden Kapitel. Die Feststellung:

  • Kein eigener Abschnitt zu Behinderung oder Barrierefreiheit
  • Kein spezifisches Budget, keine bezifferte Zielvorgabe, kein Zeitplan
  • Phare (Dienst der COCOF) wird nicht erwähnt
  • Die Barrierefreiheit der Verkehrsmittel wird nicht unter dem Gesichtspunkt der Behinderung behandelt
  • Der Europäische Behindertenausweis (verpflichtend ab 2028) taucht nicht auf
  • Der Europäische Barrierefreiheitsakt (in Kraft seit Juni 2025) wird nicht erwähnt

Diese Feststellung steht im Widerspruch zur Verordnung zum Handistreaming vom 8. Dezember 2016, die der Region Brüssel die systematische Berücksichtigung von Behinderungen in allen regionalen Politikbereichen vorschreibt, einschließlich bei öffentlichen Aufträgen und Subventionen. Die Regierung ist verpflichtet, dem Parlament einen Zwischenbericht und einen Bericht zum Ende der Legislaturperiode vorzulegen.

Barrierefreiheit der Verkehrsmittel

U-Bahn-Netz

Von den 69 Stationen des Brüsseler U-Bahn-Netzes:

StatusAnzahl
Mit Aufzügen ausgestattet55
In Ausstattung5
In Vorbereitung3
In Prüfung6

Busse und Straßenbahnen

  • 100 % der Busflotte ist mit Zugangsrampen ausgestattet
  • 55 % der Straßenbahnen und Busse verfügen über externe Audiodurchsagen (Mitte 2022)
  • Die neuen Straßenbahnen TNG sind serienmäßig mit manuellen Rampen ausgestattet
  • Die U-Bahnen M7 (2021) verfügen über passive Spaltüberbrückungssysteme an den Türen

Oberflächenhaltestellen

Die STIB verzeichnet mehr als 2.000 Oberflächenhaltestellen. Der strategische Plan zur Barrierefreiheit (PSMA) sieht die Verbesserung von 50 Haltestellen pro Jahr vor. Die Priorisierung zielt auf Haltestellen in der Nähe von Krankenhäusern, Einkaufszentren, Schulen und stark frequentierten Orten.

Digitale Werkzeuge

  • AccessiBus (2021): Echtzeit-Überprüfung der Barrierefreiheit des Busnetzes
  • AccessiTram (30. April 2024): gleiches Werkzeug, erweitert auf das Straßenbahnnetz
  • Die STIB-Website besitzt die Barrierefreiheitszertifizierung AnySurfer

Beschäftigung und Behinderung

Beschützende Werkstätten (ETA)

Brüssel zählt 12 ETA, alle als VoG (ASBL) gegründet und vom Dienst Phare (COCOF) anerkannt. Sie beschäftigen rund 1.450 Arbeitnehmer mit Behinderung in 60 verschiedenen Berufen, betreut von etwa 370 nichtbehinderten Mitarbeitern (Betreuer und Verwaltungspersonal).

Die abgedeckten Sektoren:

  • Verpackung und Herstellung (6 ETA): APAM, APRE, Brochage Renaître, Groupe Foes, Travco, Travie
  • Grünanlagen und Umwelt (3 ETA): La Ferme Nos Pilifs, Les Jeunes Jardiniers, La Serre-Outil
  • Büroarbeiten und Druckerei (3 ETA): Citeco, Manufast, L'Ouvroir

Quoten im öffentlichen Dienst

Der Brüsseler öffentliche Dienst unterliegt auf mehreren Ebenen Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderung, doch keine Verwaltung erreicht ihr gesetzliches Ziel:

EbeneGesetzliche QuoteTatsächlicher AnteilQuelle
GDOB (regional)2 %0,88 – 1,6 %talent.brussels (2023)
19 Gemeinden2,5 %7/19 konformBrüssel Lokale Behörden (2020)
ÖSHZ2,5 %Nicht veröffentlichtVerordnung GGK 21/03/2018
COCOF5 %Nicht veröffentlichtErlass COCOF
Bund3 %1,40 %BOSA (2023)

Auf Gemeindeebene sind die Unterschiede erheblich: von 0,36 % (Ganshoren) bis 4,74 % (Sint-Joost) im Jahr 2020. Die Verordnung vom 2. Februar 2017 sieht keine finanziellen Sanktionen vor — nur Berichtspflichten an den Gemeinderat und das Regionalparlament. Die aktuellsten Konformitätsdaten stammen aus dem Bericht 2023 der Brüsseler Lokalbehörden (Daten vom 30. Juni 2022).

Der Bericht talent.brussels 2023 weist darauf hin, dass die Zahlen « mit Vorsicht zu interpretieren sind aufgrund zahlreicher fehlender Daten und der Freiwilligkeit der Handicap-Erklärung ».

Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt

Actiris bietet eine spezialisierte Begleitung über DiversiCom für die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt an. Der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) zielt auf erwerbslose Menschen mit Behinderung ab, deren Quote in Brüssel 30 % erreicht.

Diskriminierung

UNIA hat im Jahr 2024 auf nationaler Ebene 1.267 Meldungen im Zusammenhang mit Behinderung registriert, die zu 582 Dossiers führten — der höchste Wert seit fünf Jahren. Behinderung macht 28 % aller UNIA-Dossiers aus, knapp hinter Rassismus. 35 % der Dossiers zu Behinderung betreffen Diskriminierung am Arbeitsplatz.

In Brüssel hat UNIA nahezu 1.300 Meldungen zu allen Kriterien bearbeitet und 487 Diskriminierungsdossiers im Jahr 2024 eröffnet.

Individuelle Hilfen und Mobilität

Mobilitätshilfen (Iriscare)

Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Umfang der Mobilitätshilfen erweitert: Die Brüsseler Krankenkassen können sich an Kauf, Miete, aber auch an Wartung, Reparaturen, Antriebshilfe und Umgebungssteuerungssystemen beteiligen.

Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Mobilitätshilfen auf 5,86 Millionen EUR für 40.234 Leistungen:

Art der HilfeAusgabenLeistungen
Manuelle Rollstühle957.451 EUR775
Elektrische Rollstühle711.372 EUR95
Gehhilfen484.103 EUR3.370
Scooter258.178 EUR84
Mietausgaben MR2.080.000 EUR32.272
Anti-Dekubitus-Kissen280.899 EUR799
Anpassungen924.430 EUR2.583

Dienst Phare (COCOF)

Der Dienst Phare, eine Verwaltungsdirektion der COCOF, anerkennt und subventioniert die Brüsseler Einrichtungen für Menschen mit Behinderung: Tageszentren, angepasste Wohngemeinschaften, Begleitdienste, ETA. Er verwaltet auch das persönliche Assistenzbudget (BAP).

Seit 2024 wurde die Verwaltung der Interventionen für den Erwerb individueller technischer Hilfsmittel an Iriscare (GGK) übertragen, die sie den Krankenkassen anvertraut.

Die Website des Dienstes Phare wurde geschlossen und auf ccf.brussels (COCOF) und handicap.brussels (Informationsportal) umgeleitet.

Europäischer Rahmen

Mehrere europäische Instrumente gelten unmittelbar für Brüssel:

  • Europäischer Barrierefreiheitsakt (Richtlinie 2019/882): in Kraft seit dem 28. Juni 2025. Schreibt die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen vor (Geldautomaten, Zahlungsterminals, elektronischer Handel, Bankdienstleistungen). Sanktionen bis zu 200.000 EUR pro Verstoß in Belgien.

  • Europäischer Behindertenausweis (Richtlinien 2024/2841 und 2024/2842): verpflichtend in allen 27 Mitgliedstaaten spätestens am 28. Juni 2028. Belgien gehört zu den 7 Pilotländern. Iriscare stellt den Ausweis seit 2024 an Brüsseler aus (14.490 versandte Ausweise).

  • UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD): Belgien wurde im September 2024 überprüft. Der Ausschuss hat Kritik an Barrierefreiheit, Beschäftigung und Deinstitutionalisierung geäußert.

  • Verordnungen zum PRM-Verkehr: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (2021/782), Luftverkehr (1107/2006) und Busverkehr (181/2011) — alle in Brüssel anwendbar.

  • ESF+: Actiris ist die Verwaltungsbehörde für Brüssel. Der Fonds zielt insbesondere auf erwerbslose Menschen mit Behinderung ab.

Kompetenzverteilung

EbeneZuständigkeitenAkteur
EUEAA, Europäischer Behindertenausweis, PRM-Verkehrsverordnungen, ESF+, UNCRPDEuropäische Kommission
BundBeihilfen (ARR, AI), Anerkennung GD HAN, Parkausweis, LIKIV, Quote 3 %FÖD Soziale Sicherheit
Region BXLHandistreaming (Verordnung 2016), Straßen, STIB, angepasste Wohnungen (SLRB), Beschäftigung (Actiris)Brüssel Mobilität, Actiris
GGK / IriscareMobilitätshilfen, CEAH, Europäischer Ausweis, bikommunale KoordinierungIriscare
COCOF / PhareETA, Tageszentren, Wohngemeinschaften, BAP, BegleitdiensteDienst Phare
VGCPersonenhilfe (niederländischsprachige Seite), Verweis an VAPHVGC
19 GemeindenBarrierefreiheit öffentlicher Gebäude, lokale Straßen, PRM-Parkplätze, Inklusionspläne19 Gemeinden

Zu verfolgende Themen

  • Europäischer Barrierefreiheitsakt: Bisher ist in Belgien kein Überwachungsmechanismus zur Konformitätsprüfung erkennbar
  • Europäischer Behindertenausweis: Übergang von 7 Pilotländern auf 27 verpflichtete Mitgliedstaaten bis Juni 2028
  • RPE (DPR) COCOF: Der am 24. Februar 2026 vorzustellende Text könnte spezifische Verpflichtungen zu Phare und Behinderung enthalten
  • STIB 100 % barrierefrei: Kein öffentlicher Zeitplan für die verbleibenden 14 Stationen (5 in Ausstattung + 3 in Vorbereitung + 6 in Prüfung)
  • Handistreaming: Der Bericht zum Ende der Legislaturperiode 2019–2024 wurde nicht veröffentlicht; die neue Legislaturperiode muss ihre Verpflichtungen präzisieren
  • UNIA: Ansteigende Tendenz der Meldungen zu Behinderung (+28 % aller Dossiers im Jahr 2024)

Was die Daten nicht sagen

Einige Dimensionen der Behinderung in Brüssel verfügen nicht über strukturierte öffentliche Daten:

  • Einheitliches regionales PRM-Register: Es gibt kein konsolidiertes Verzeichnis der Gesamtzahl von Personen mit Behinderung in Brüssel. Die Zahlen des FÖD (Beihilfen) und von Iriscare (Bewertungen) decken unterschiedliche Bereiche ab und sind nicht addierbar.
  • Barrierefreiheit privater Gebäude: Keine öffentlichen Daten zur Konformität von Wohnungen, Geschäften oder Büros mit den Barrierefreiheitsnormen.
  • Konformität mit dem EAA: Der Europäische Barrierefreiheitsakt ist seit Juni 2025 in Kraft, doch es gibt keine Bestandsaufnahme der Konformität der digitalen Dienste in Brüssel.
  • Budget Phare/COCOF: Das Budget des Dienstes Phare wird nicht als Open Data veröffentlicht. Eine Schätzung der Gesamtfinanzierung von Behinderung in Brüssel ist ohne diese Zahl unmöglich.
  • Tägliche Erfahrung von PRM: Es gibt kein Barometer, das die tatsächliche Erfahrung von Menschen mit Behinderung in den Verkehrsmitteln, im öffentlichen Raum oder in den Brüsseler Diensten misst.

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