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Brussels Governance Monitor

Erhöhte Versicherungserstattung in Brüssel: ein föderaler Status, eine extreme regionale Realität

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Der Status BIM (Bénéficiaire de l'Intervention Majorée — Anspruchsberechtigte auf erhöhte Versicherungserstattung; auf Niederländisch VT) ist eine föderale Zuständigkeit, verwaltet vom LIKIV (RIZIV/INAMI) und den Krankenkassen. In Brüssel kommen rund 30 % der Bevölkerung in den Genuss dieses Status, gegenüber 25 % in Wallonien und 15 % in Flandern. Im Januar 2021 hatte einer von drei minderjährigen Brüsselern (33 %) diesen Status, mit einem Gemeindegradient von 1 zu 5 (Sint-Jans-Molenbeek 48 %, Sint-Pieters-Woluwe 9 %). 2025-2026 treffen zwei föderale Dynamiken auf die Region: Das Ende der Arbeitslosenunterstützung für Langzeitarbeitslose drängt Betroffene mechanisch ins Eingliederungseinkommen und die automatische BIM, während ein am 31. März 2026 eingebrachter Gesetzesvorschlag die Zugangskriterien verschärfen soll. Brüssel, das die am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen konzentriert, ist die Region, in der dieser Doppelschlag am härtesten zuschlägt.

Geschätztes Budget

n/a (föderale Zuständigkeit LIKIV; regionale Auswirkung über abgeleitete Rechte Vivaqua, MIVB, ONE)

Kennzahlen

~30% (Schätzung)

Brüsseler Bevölkerung mit BIM

~25%

Wallonische Bevölkerung mit BIM

~15%

Flämische Bevölkerung mit BIM

33% (90 107 Kinder)

Brüsseler Minderjährige mit BIM

48%

Minderjährige mit BIM in Sint-Jans-Molenbeek

9%

Minderjährige mit BIM in Sint-Pieters-Woluwe

13%

Minderjährige mit BIM — Flandern

19%

Minderjährige mit BIM — Wallonien

23% (vs 7 % Flandern, 13 % Wallonien)

Brüsseler Armutsrisikoquote

47 304Personen (1. Januar 2025)

Brüsseler Eingliederungseinkommen-Empfänger

~7% (vs 3 % im Jahr 2002)

Anteil Eingliederungseinkommen Brüssel 18-64 Jahre

919Verfahren (879 FR + 40 NL, am 29. April 2026)

Brüsseler Klagen gegen Ende der Arbeitslosenunterstützung

5EUR pro Haushalt

Vivaqua-Sozialhilfe Wasser (fester Pauschalbetrag)

50EUR pro Haushaltsmitglied

Vivaqua-Sozialhilfe Wasser (pro Person)

Warnungen

  • Föderale Arbeitslosigkeitsreform: Verschiebung Langzeitarbeitsloser ins Eingliederungseinkommen / automatische BIM1. Januar 2026
  • Gesetzesvorschlag MR (Kammer, Gesundheitsausschuss) verschärft BIM-Zugangskriterien31. März 2026
  • 919 Brüsseler Klagen gegen das Ende der Arbeitslosenunterstützung29. April 2026
  • Vivalis-Sozialbarometer 2025: 23 % Armutsrisiko in Brüssel15. April 2026

Beteiligte Akteure

LIKIV / INAMI / RIZIV (föderale Zuständigkeit)Krankenkassen (Versicherungsträger)HZIV (Hilfskasse für Krankenversicherung)Vivalis (Verwaltung der GGC/Cocom)Iriscare (bikommunale Einrichtung öffentlichen Interesses)Observatorium für Gesundheit und Soziales (Forschungsdienst von Vivalis)Brüsseler ÖSHZ (CPAS/OCMW)VivaquaMIVB / STIBONE (Französische Gemeinschaft)Brupartners

Was ist der BIM-Status?

Die erhöhte Versicherungserstattung (Bénéficiaire de l'Intervention Majorée — BIM auf Französisch, Verhoogde Tegemoetkoming — VT auf Niederländisch) ist ein belgischer Sozialstatus, der Anspruch auf eine bessere Rückerstattung medizinischer Kosten (Konsultationen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte) gewährt und kaskadenartig eine Reihe abgeleiteter Rechte aktiviert (Energie, Wasser, Mobilität, Steuern, Wohnen, Kleinkindbetreuung).

Der Status ist im föderalen Gesetz über die Pflichtversicherung für Gesundheitspflege festgelegt, wird auf föderaler Ebene vom LIKIV (RIZIV/INAMI) verwaltet und von den Krankenkassen oder der HZIV für nicht versicherte Personen gewährt. Es bestehen zwei Zugangswege:

  • Automatische Gewährung für Empfänger spezifischer Sozialleistungen (Eingliederungseinkommen des ÖSHZ, IGO/GRAPA, Beihilfen für Menschen mit Behinderung).
  • Antragsbasierte Gewährung für Haushalte, deren Einkommen unter einer Jahresgrenze liegt (Arbeitslose oder Erwerbsunfähige seit mehr als drei Monaten, Alleinerziehendenfamilien usw.), mit systematischer jährlicher Einkommensprüfung vor dem 1. April.

Seit dem 1. Oktober 2024 wurde die automatische Gewährung auf Alleinstehende ausgedehnt, die seit drei Monaten oder länger arbeitslos oder erwerbsunfähig sind.

Warum eine Brüsseler Akte zu einer föderalen Zuständigkeit?

Drei Gründe machen den Brüsseler Blickwinkel unausweichlich.

1. Ein BIM-Anteil ohne Vergleich

Laut INAMI-/IMA-Zahlen, die von der Presse aufgegriffen wurden, hatten rund 30 % der Brüsseler Bevölkerung Mitte 2025 BIM-Status — gegenüber ~25 % in Wallonien und ~15 % in Flandern. Bei den Minderjährigen ist die Lücke noch größer: Im Januar 2021 zählte das BISA 33 % Brüsseler unter 18 Jahren mit BIM (90 107 Kinder), gegenüber 19 % in Wallonien und 13 % in Flandern.

2. Ein extremer Gemeindegradient

Die regionale Momentaufnahme verdeckt eine interne Spaltung von 1 zu 5. Nach denselben BISA-Zahlen (KSZ, Januar 2021):

  • 48 % Minderjährige mit BIM in Sint-Jans-Molenbeek
  • 9 % in Sint-Pieters-Woluwe

Dieses Gefälle ist auf belgischer Ebene einzigartig: kein anderer städtischer Raum zeigt eine solche Differenz zwischen aneinandergrenzenden Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern.

3. Ein Schereneffekt 2025-2026

Zwei föderale Dynamiken treffen auf die Region:

  • Die Reform der Langzeitarbeitslosigkeit (in Kraft seit 1. Januar 2026) begrenzt die Leistungen auf zwei Jahre. Laut Zahlen des Kollegiums der Höfe und Gerichte, die am 29. April 2026 von der Presse aufgegriffen wurden, haben 919 Brüsseler bereits Klage erhoben, um das Ende ihrer Arbeitslosenunterstützung anzufechten (879 Verfahren beim französischsprachigen Arbeitsgericht, 40 beim niederländischsprachigen). Auf Bundesebene: 4 794 Klagen, und etwa 86 000 Langzeitarbeitslose sollen seit dem 1. Januar ihre Unterstützung verloren haben. Diese Personen wechseln meist zum Eingliederungseinkommen — zugleich Auslöser für die automatische BIM.
  • Ein am 31. März 2026 im Gesundheitsausschuss der Kammer eingebrachter Gesetzesvorschlag will die BIM-Zugangskriterien verschärfen (Aufnahme einer Vermögensdimension nach Vorbild des Eingliederungseinkommens). Bei Annahme wären landesweit etwa 600 000 BIM-Berechtigte betroffen.

Brüssel, das den höchsten aktuellen Anteil und die stärkste Exposition gegenüber dem Übergang Arbeitslosigkeit → Eingliederungseinkommen vereint, ist die Region, in der diese Doppelbewegung am stärksten zuschlägt.

Institutioneller Rahmen: wer macht was?

EbeneAkteurRolle
FöderalLIKIV / INAMI / RIZIVDefiniert den Status, legt Schwellenwerte fest, aggregiert Einkommen, überwacht jährliche Kontrolle
FöderalKrankenkassen / HZIVGewähren den Status, prüfen Bedingungen, verwalten Erstattungen
FöderalFöderaler Öffentlicher Programmierungsdienst Soziale EingliederungVerwaltet das Eingliederungseinkommen, Auslöser der automatischen BIM
Bikommunal (GGC/Cocom)Vivalis (Verwaltung), Iriscare (öffentliche Einrichtung)Brüsseler Sozial- und Gesundheitspolitik, THAB für Senioren, bikommunale Familienleistungen
Bikommunal (GGC/Cocom)Observatorium für Gesundheit und Soziales (Forschungsdienst von Vivalis)Referenzanalysen zu Armut, Nichtinanspruchnahme von Rechten und sozialer Gesundheit in Brüssel
Regional (BHR)Vivaqua, MIVBRegionale abgeleitete Rechte: soziale Wasserhilfe, ermäßigte Verkehrstarife
Gemeinschaft (Französische Gemeinschaft)ONEKostenlose Kleinkindbetreuung für BIM-Haushalte (seit 2023)
Gemeindeebene19 ÖSHZ (CPAS / OCMW)Eintrittstor zum Eingliederungseinkommen (BIM-Auslöser), Frontoperator der Nichtinanspruchnahme

Brüsseler abgeleitete Rechte: der Kaskadenmechanismus

Über die Erstattung der Gesundheitskosten hinaus eröffnet BIM erhebliche regionale und gemeinschaftliche Rechte.

  • Wasser (Vivaqua) — soziale BIM-Hilfe: fester Pauschalbetrag von 5 € pro Haushalt + 50 € pro Haushaltsmitglied, was etwa 25 % der jährlichen Wasserrechnung abdeckt.
  • Mobilität (MIVB): ermäßigte Abonnementtarife, in Verbindung mit anderen Sozialstatussen.
  • Kleinkindbetreuung (ONE): kostenlose Betreuung in zugelassenen Einrichtungen für BIM-Haushalte, Erweiterung 2023.
  • Energie (geschützte Kunden): föderaler Sozialtarif, mit BIM als wichtigem Zugang.
  • Steuern: Befreiung von der Grundsteuer auf den Hauptwohnsitz unter bestimmten Bedingungen, variable Gemeindeermäßigungen.

Diese abgeleiteten Rechte sind an den BIM-Status gekoppelt. Jede Änderung auf föderaler Ebene löst daher einen Dominoeffekt auf die gesamte regionale und gemeinschaftliche Architektur aus.

Nichtinanspruchnahme: ein zentrales und unterdokumentiertes Thema

Nach Schätzungen der Krankenkassen aus dem Jahr 2023, die in regionalen Berichten aufgegriffen wurden, wären in Brüssel 30 000 bis 35 000 Personen BIM-berechtigt, ohne den Status zu nutzen. Der thematische Bericht 2016 der Gemeinschaftlichen Gemeinschaftskommission zur Nichtinanspruchnahme von Rechten, erstellt vom Observatorium für Gesundheit und Soziales, bleibt eine der seltenen systemischen Analysen dieses Phänomens in Belgien.

Mehrere spezifisch Brüsseler Faktoren nähren die Nichtinanspruchnahme:

  • Verwaltungstechnische und sprachliche Dichte (FR/NL/EN/AR) bei oft kürzlich angekommenen Bevölkerungsgruppen.
  • Häufung prekärer Statusse (Zeitarbeit, Personen ohne Aufenthaltspapiere — etwa 50 000 laut Sozialbarometer 2025), was den Zugang zu Auslösemechanismen erschwert.
  • Schwellen-Effekt der Einkommensbedingung (ein leicht höheres Einkommen führt zum Verlust aller abgeleiteten Rechte).
  • Verstreute Information zwischen LIKIV, Krankenkassen, ÖSHZ, Vivaqua, MIVB.

Seit 2023 betreibt das ÖSHZ der Stadt Brüssel eine spezielle Stelle zur Identifizierung berechtigter Nichtbegünstigter.

Aktualität 2025-2026

  • 1. Oktober 2024: Erweiterung des automatischen BIM auf Alleinstehende, die seit drei Monaten arbeitslos oder erwerbsunfähig sind.
  • 9. Dezember 2025: Vivalis veröffentlicht den Brüsseler Bericht über Armut und soziale Gesundheitsungleichheiten, mit Fokus auf das Brüsseler "Prekariat".
  • 15. Januar 2026: Brupartners verabschiedet eine Stellungnahme zur Strategie "Sozial-Gesundheit" für die Legislaturperiode 2024-2029 (Stellungnahme A-2026-001).
  • 12. Februar 2026: Die regionale Politikerklärung der neuen Brüsseler Regierung enthält eine transversale Achse zur "Bekämpfung der Nichtinanspruchnahme von Pflege und Rechten".
  • 31. März 2026: Einreichung im Gesundheitsausschuss der Kammer eines Gesetzesvorschlags (MR-Fraktion), der die BIM-Kriterien verschärft (Vermögenskriterium hinzugefügt, nach Vorbild des Eingliederungseinkommens).
  • 15. April 2026: Vivalis veröffentlicht den Sozialbarometer 2025, der das Brüsseler Armutsrisiko auf 23 % beziffert (vs 7 % in Flandern, 13 % in Wallonien) und die Empfänger des Eingliederungseinkommens auf 47 304 zum 1. Januar 2025 (mehr als in Flandern, trotz fünfmal kleinerer Bevölkerung).
  • 29. April 2026: Die Presse dokumentiert 919 Brüsseler Klagen gegen das Ende der Arbeitslosenunterstützung bei Langzeitarbeitslosen (Kollegium der Höfe und Gerichte über De Standaard / BX1 / BRUZZ).

Verbindungen zu anderen BGM-Akten

  • acs: ACS-Stellen öffnen oft den Weg zum Eingliederungseinkommen, dem Auslöser der automatischen BIM; starke Überschneidung der Zielgruppen.
  • seniors-a-bruxelles: Die IGO/GRAPA löst automatisch BIM aus; in Sint-Joost-ten-Node hatten 2024 59 % der Senioren BIM (Vivalis, Gemeinde-Zoom).
  • slrb: Das sozioökonomische Profil sozialer Mieter überschneidet sich weitgehend mit der BIM-Zielgruppe; jede Veränderung des sozialen Wohnungsbestands hat direkte Auswirkungen auf die Kaskade abgeleiteter Rechte.

Zu verfolgende Fragen

  • Nichtinanspruchnahme: Bewirken die Arbeit der ÖSHZ-Stelle der Stadt Brüssel und die Erweiterung des Automatismus von Oktober 2024 einen messbaren Rückgang der berechtigten Nichtbegünstigten?
  • Übergang Arbeitslosigkeit → Eingliederungseinkommen → BIM: Wie viele aus der Arbeitslosigkeit ausgeschlossene Brüsseler werden in 2025-2026 effektiv automatische BIM, in welchem Tempo und zu welchen regionalen Kosten an abgeleiteten Rechten?
  • Föderaler Gesetzesvorschlag: Falls die BIM-Verschärfung verabschiedet wird, wie viele Brüsseler verlieren den Status, und welche regionalen abgeleiteten Rechte fallen mit (Schwellen-Effekt auf Vivaqua, MIVB, ONE)?
  • Kohärenz der regionalen Regelungen: Folgen die Schwellen von Vivaqua, MIVB und ONE strikt dem BIM-Status, oder ist eine regionale Entkoppelung vorzubereiten, um einen möglichen föderalen Schock abzufedern?
  • Cocom-Steuerung: Gibt es eine effektive Koordinierung zwischen Vivalis, Iriscare, ÖSHZ und Krankenkassen zum Brüsseler BIM, oder herrscht Silodenken vor?

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